Jemand, der eine "Heilung" oder "zu heilen" verspricht, muss eine medizinische Ausbildung oder Heilpraktikerausbildung vorweisen.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis."
Wir sind keine Mediziner oder Heilpraktiker!
Alles, was hier geschrieben steht, ersetzt nicht den Arzt / Psychologen oder Heilpraktiker!
Genauere Informationen zu den einzelnen Fachgebieten holt Euch daher bitte bei jemandem, der eine entsprechende Ausbildung hat.
Eine Garantie, dass Krankheiten oder Schmerzen gelindert werden, können und werden wir nicht geben!
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass mit den hier angegebenen Tipps auf die Selbstheilungskräfte unterstützend oder regulierend eingewirkt wird.
Beim Kauf von hier angegebenen Medikamenten sollte unbedingt der Apotheker ergänzend um Rat gefragt werden!! Wir haften nicht für Unverträglichkeit oder allergische Reaktionen!!